9. Ausstellung Miniatur in der bildenden Kunst, 2018 Ausschreibung

Veranstalter:

Die 9. Ausstellung Miniatur in der bildenden Kunst wird durch die Kunstgalerie Altes Rathaus Fürstenwalde und den Verein der Freunde und Förderer der Kunstgalerie Altes Rathaus Fürstenwalde veranstaltet.

Unterstützt wird das Projekt vornehmlich durch die Stadt Fürstenwalde und ggf. den Landkreis Oder-Spree sowie durch Spenden.

Thema:

Die 9. Miniaturausstellung widmet sich in diesem Jahr dem Thema:

Kultur bewahren! Kultur bewahren?

Künstler, die sich beteiligen wollen, visualisieren mit ihren Arbeiten den Umgang mit Kultur, kulturellen Werten, Kulturwandel usf. Nachfolgendes Pro / Kontra sollen als Anregung für die eigene Auseinandersetzung mit dem Thema „Kultur“ dienen.

Pro:

Kultur ist ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt. Der Stand der Entwicklung eines Volkes spiegelt sich in seiner Kultur wieder. Zwischenmenschliche Beziehungen, Zusammenleben, Konfliktbewältigung, Kommunikationsniveau – darin zeigt sich die Kultur einer Gesellschaft. Der Umgang mit dem Fremden sowie dem Gewohnten, die Neugier auf Unbekanntes wie der Wille zur Bewahrung von Altbewährtem. Nicht ohne Grund werden Kunst und Kultur sehr oft in einem Atemzug genannt. Kultur, das sind die Wurzeln, die einer Gesellschaft Halt geben, die Herkunft vermitteln, Heimatgefühl nähren. Kultur ist zugleich ein höchst empfindliches Gut, anfällig weil beeinflussbar durch Einträge von außen. Kultur ist, wo sie nicht in Stein gehauen oder in Bilder gegossen wurde, höchst immateriell und damit allzu leicht flüchtig. Sitten und Gebräuche, die mit Zeit und Weile verloren zu gehen drohen, sind dafür beredtes Zeugnis. Die Sprache als vielleicht anfälligster Bestandteil einer Kultur für Einflüsse von außen bedarf des ganz besonderen Schutzes. Nicht nur Tiere und Pflanzen können vom Aussterben bedroht sein. Auch Worte verschwinden immer wieder aus unserem Wortschatz. Vielleicht, weil sie nicht mehr „gebraucht“ werden und ihre Bedeutung der Vergessenheit anheimfällt. Andere wiederum werden durch Begriffe aus fremden Sprachen verdrängt, deren Gebrauch moderner ist, die gefälliger klingen. Worte, die den Benutzer mit dem Hauch des weltgewandten Kosmopoliten umgeben. Aber Vorsicht! Dieser Hauch hat oft genug Mundgeruch! Die Schmälerung des unseres (Wort)Schatzes erfolgt weitgehend lautlos und unbemerkt. Gehen wir also achtsam mit dem um, was wir von unseren Eltern und deren Vorfahren ererbten. Hüten wir uns vor leichtfertigem Umgang und damit vielleicht dem Verlust der Grundwerte unserer Kultur.

Kontra:

Kultur bewahren – welch fürchterliche Phrase! Es gibt kaum ein Ding unter unserer Sonne, das mehr der stetigen Veränderung unterliegt, als die Kultur. Dort wo es sich anders verhält, muss man gesellschaftliche Stagnation konstatieren. Kultur ohne stetige Veränderung bedeutet Stillstand. Stillstand aber ist der Antipode des Fortschritts. Ganz ehrlich, wer will heute noch mit der Postkutsche zum Winterurlaub in die Alpen rattern? Romantik hin oder her – ohne Auto und Flieger wären wir ganz schön in den Hintern gekniffen. Die modernen Medien erst fegten viele Grenzen weg, die einem großen Teil der Menschen Information und Bildung verwehrten. Klar, wenn einer beim Essen am Smartphone fummelt, ist das nicht die hohe Schule der Speisekultur. Aber geht davon die Welt unter? Oder nehmen wir das SMS-Deutsch, besser: die SMS-Sprache. Grausig für den Puristen – äußerst effektiv für den praktisch Denkenden. Heute regt sich niemand mehr ernsthaft über den kulturellen Tabubruch auf, der mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau begangen wurde. Nahezu unwirklich die Vorstellung, dass erst seit 1977 in einem Teil Deutschlands die Ehefrau einer beruflichen Arbeit nachgehen darf, ohne den Ehemann um Erlaubnis zu fragen! Diesen Teil kulturellen Erbes durfte man meinetwegen gern verjubeln.

Ergo: mit dem Bewahren von Kultur ist das so eine Sache. Wie so oft ist eine rigorose Verallgemeinerung eher kontraproduktiv. Materielles Kulturerbe bewahren ist schon o.k. Aber die Häuser, die heute gebaut werden, dürfen gern den aktuellen Zeitgeist wiederspiegeln. Anderes sähe man lieber in der Kulturmüll-Tonne. Kultur gehört zum Leben. Kultur ist nicht immer bequem. Aber Kultur darf keinesfalls zum Klotz am Bein einer Gesellschaft werden.

Dauer: (Alle Termine unter Vorbehalt)

Vernissage: 23.9.2018

25. September 2018 – 23. November 2018

Finissage: 23.11.2018

Ausstellungsort:

Kunstgalerie Altes Rathaus Fürstenwalde

Am Markt 1

15517 Fürstenwalde/Spree

Bewerbungsunterlagen:

Alle Unterlagen per e-Mail (info@kunst-fw.de), CD oder USB-Stick

- Vita in deutscher Sprache nebst Ausstellungsbiografie (Der Veranstalter behält sich Kürzungen vor)

- aktuelles Portraitfoto

- 1 aussagekräftige farbige Abbildung je Exponat (TIFF, JPG, PDF, EPS) in druckfähiger Auflösung

- kurze Projektbeschreibung, Gedanken bzw. Aussagen des Werks zum Thema

- Erklärung über die Urheberschaft der Einreichung

Keine Originale einreichen!

Einsendung:

Alle Bewerbungen müssen bis zum 20.4.2018, 17 Uhr beim Veranstalter sein.

Die Benachrichtigung über die Teilnahme erfolgt durch den Veranstalter bis zum 28.5.2018.

Die Werke können persönlich gebracht werden oder auf dem Versandweg den Veranstalter erreichen.

Rücksendung:

Für die Rücksendung der Werke ist ein hinreichend frankierter Rückumschlag beizufügen.

Dreidimensionale Werke sind in einer wieder verwendbaren Verpackung einzusenden. Das Porto für die Rücksendung dieser Werke ist in Briefmarken beizufügen. Einreichungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen werden nicht zurück geschickt. Sie müssen dann abgeholt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung:

Zugelassen zur Teilnahme an der Ausstellung 9. Miniatur in der bildenden Kunst

sind weltweit alle künstlerisch tätigen natürlichen Personen. Nach Bewerbungsschluss entscheidet eine Jury über die Teilnahme der Bewerber und ihrer Werke.

Zugelassen sind Werke der Malerei, Druckgrafik, Grafik, Zeichnung, Fotografie, Skulptur.

Die Werke müssen signierte und ggf. nummerierte Originale und dürfen nicht älter als 4 Jahre sein.

Die Beschaffenheit der Kunstwerke muss einen Postversand ohne unangemessenen Verpackungsaufwand zulassen. Im Zweifel werden fragile Kunstwerke nicht zurück geschickt sondern müssen abgeholt werden. Beschädigt eintreffende Werke werden ebenfalls nicht zurück geschickt sondern müssen abgeholt werden. Bei offensichtlich beschädigt eintreffenden Sendungen wird die Annahme von vornherein verweigert.

Jeder Bewerber kann Bewerbungsunterlagen für bis zu 5 voneinander unabhängige Werke einreichen. Serien oder Folgen (maximal 3-teilig!) gelten als ein Werk und werden geschlossen angenommen oder abgelehnt.

Beteiligungsentgelt:

Es ist ein Teilnahmeentgelt in Höhe von 12,00 € für jedes eingereichte Kunstwerk bzw. für jede Serie oder Folge zu entrichten.

Zahlungsempfänger: Verein der Freunde und Förderer der Kunstgalerie Altes Rathaus e. V.

BIC: WELADED1LOS
IBAN: DE37 1705 5050 3000 7258 64

Zahlungsgrund: Name, Vorname, Geburtsjahr (des Einzahlers).

Ohne Entrichtung des Entgelts keine Bearbeitung der Einsendung!

Das Entgelt ist fällig unabhängig davon, ob eine Teilnahme an der Ausstellung stattfindet oder nicht.

Nicht zugelassen sind Audio- und Videokunst, Lichtinstallationen und alle anderen Genres, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen sowie Kopien von Originalen.

Der Begriff „Miniatur“ steht hier für Kunstwerke mit kleinen Abmessungen, ist also weiter gefasst als seine ursprüngliche Herkunft, die unter „Miniatur“ Bilder, Zeichnungen oder Initiale in nicht gedruckten Büchern (Unikaten) verstand. Abgeleitet von der Schmuckfarbe Rot > Zinnober > Mennige > minig beschreibt das Wort „Miniatur“ heute Objekte mit (sehr) kleinen Abmessungen, geringer Größe.

Die Abmessungen dürfen bei zweidimensionaler Kunst 10 x 10 cm,

bei Skulpturen 10 x 10 x 10 cm nicht überschreiten. Bei Serien oder Folgen darf jedes Teil für sich nicht größer als 10 x 10 x 10 cm sein.

Alle Kunstwerke sind ohne Rahmen und Passepartout einzureichen, sofern der Rahmen nicht explizit Bestandteil des Werkes ist.

Versicherung:

Ein professioneller und gewissenhafter Umgang mit den eingereichten Werken durch den Veranstalter wird zugesichert, die Kunstwerke werden außerdem durch den Veranstalter für die Dauer der Ausstellung ausschließlich am Ausstellungsort versichert.

Teilnahme an der Ausstellung und Veröffentlichung:

Alle eingereichten Kunstwerke werden im Internet veröffentlicht. Mit der Teilnahme gilt die Genehmigung zur Reproduktion und Veröffentlichung der eingereichten Werke als erteilt.

Ein Beirat entscheidet über die Teilnahme der eingereichten Werke an der Ausstellung sowie über die Vergabe des Kunstpreises der Stadt Fürstenwalde. Der Beirat kann seine Entscheidungen korrigieren, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Kunstwerkes aus der digitalen Einreichung nicht ersichtlich war und nicht den Anforderungen hinsichtlich künstlerischer und handwerklicher Qualität entspricht. Es erscheint ein Katalog mit allen Werken, die an der Ausstellung teilnehmen. Jedem Einreicher steht ein Katalog kostenlos zu.

Einsendung:

Alle vom Beirat zugelassenen Arbeiten müssen bis zum 12.6.2018, 17 Uhr beim Veranstalter sein.

Preise:

Kunstpreis der Stadt Fürstenwalde, Überreichung zur Vernissage

1. Die Stadt Fürstenwalde vergibt den Kunstpreis der Stadt Fürstenwalde 2018 in Höhe von 2.000 € an 2 Künstler zu gleichen Teilen.

Kunstpreis der Freunde und Förderer der Kunstgalerie Altes Rathaus, Überreichung zur Finissage

2. Der Verein der Freunde und Förderer der Kunstgalerie Altes Rathaus Fürstenwalde stiftet einen Kunstpreis in Höhe von 750 €. Dieser Preisträger wird durch die an der Ausstellung teilnehmenden Künstlern gewählt. Die Werke sind im Internet veröffentlicht: www.kunst-fw.de. Abgestimmt werden kann vor Ort oder per E-Mail (info@kunst-fw.de). Jeder Abstimmungsberechtigte hat 1 Stimme, die er vergeben kann. Niemand darf seine Stimme dem eigenen Werk geben. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Beirat.

Preisträger kann nur werden, wer selbst an der Abstimmung teilgenommen hat!

Einverständniserklärung:

Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen erklärt der Bewerber, dass er die Ausschreibungsbedingungen für die 9. Ausstellung Miniatur in der bildenden Kunst anerkennt.

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